Ihre Kanzlei für Nachlassangelegenheiten und Notfallvorsorge

Nachlass-Kanzlei Panz Erbrecht

Nachlassplanung
und Nachlassabwicklung

Sicherheit bei Testaments-vollstreckung, Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung

Nachlassmanagement und Nachlass­auseinandersetzung

Effizientes Vorgehen und Konfliktvermeidung in Nachlassangelegenheiten

Pflegschaft
und
Betreuung

Interessenvertretung für
Betreute, Minderjährige und
unbekannte Beteiligte

Notfallplanung und
General- und Vorsorgevollmacht

Vorausschauende
Notfallvorsorge, auch im
digitalen Bereich

Ich bin Ihr erfahrener Partner für sämtliche Angelegenheiten rund um Nachlassplanung, Nachlassabwicklung, Notfallplanung und Betreuung. Ich bin darauf spezialisiert, für diese sensiblen und komplexen Themen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Dabei gehe ich kompetent, partnerschaftlich und umfassend auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein.

Nachlassplanung und Nachlassabwicklung:
Sicherheit bei Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung

Panz Nachlass-Kanzlei Nachlassplanung

Die Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Als Nachlasspfleger werde ich vom Nachlassgericht bestellt, wenn die Erben noch unbekannt oder derzeit nicht auffindbar sind und ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass besteht.

Hierbei übernehme ich die Vertretung der potenziellen Erben, sichere den Nachlass, wickle diesen soweit erforderlich ab und ermittle gegebenenfalls die Erben, auch weltweit.

Die Nachlassverwaltung ist eine Unterart der Nachlasspflegschaft und immer dann sinnvoll, wenn der Erbe den Nachlass nicht überblicken kann oder ein Nachlassgläubiger die Gefahr sieht, dass seine Forderung nicht realisiert werden kann. Mit Anordnung der Nachlassverwaltung kann dabei die Haftung des Erben auf den Nachlass begrenzt werden. Dies bedeutet, dass das eigene/bestehende Vermögen des Erben vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger geschützt ist.

Mit meiner Bestellung können Sie also die Erbschaft annehmen, ohne etwas befürchten zu müssen.

Bei der Testamentsvollstreckung handle ich als „verlängerter Arm“ des Erblassers und „Geschäftsführer“ des Nachlasses. Dabei habe ich den Willen des Erblassers nach dem Todesfall umzusetzen. Hierfür werde ich entweder vom Erblasser namentlich im Testament benannt oder aber vom Nachlassgericht bestellt. Erben können dem Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker vorschlagen.

Als Ihr Testamentsvollstrecker sorge ich also dafür, dass Ihr Wille tatsächlich nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird.

Die Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Als Nachlasspfleger werde ich vom Nachlassgericht bestellt, wenn die Erben noch unbekannt oder derzeit nicht auffindbar sind und ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass besteht.

Hierbei übernehme ich die Vertretung der potenziellen Erben, sichere den Nachlass, wickle diesen soweit erforderlich ab und ermittle gegebenenfalls die Erben, auch weltweit.

 

 

Die Nachlassverwaltung ist eine Unterart der Nachlasspflegschaft und immer dann sinnvoll, wenn der Erbe den Nachlass nicht überblicken kann oder ein Nachlassgläubiger die Gefahr sieht, dass seine Forderung nicht realisiert werden kann. Mit Anordnung der Nachlassverwaltung kann dabei die Haftung des Erben auf den Nachlass begrenzt werden. Dies bedeutet, dass das eigene/bestehende Vermögen des Erben vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger geschützt ist.

Mit meiner Bestellung können Sie also die Erbschaft annehmen, ohne etwas befürchten zu müssen.

 

 

Bei der Testamentsvollstreckung handle ich als „verlängerter Arm“ des Erblassers und „Geschäftsführer“ des Nachlasses. Dabei habe ich den Willen des Erblassers nach dem Todesfall umzusetzen. Hierfür werde ich entweder vom Erblasser namentlich im Testament benannt oder aber vom Nachlassgericht bestellt. Erben können dem Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker vorschlagen.

Als Ihr Testamentsvollstrecker sorge ich also dafür, dass Ihr Wille tatsächlich nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird.

Nachlassmanagement und Nachlassauseinandersetzung:
Effizientes Vorgehen und Konfliktvermeidung in Nachlassangelegenheiten

Panz Nachlass-Kanzlei Nachlassmanagement

Nach erfolgreichem Abschluss der Erbenermittlung führe ich für die Erben die Nachlassauseinandersetzung im Wege einer Nachlassabwicklungsvollmacht durch.

Um Ihre Zeit damit möglichst wenig in Anspruch zu nehmen, übernehme ich dabei die vollständige Fallbearbeitung bis ins kleinste Detail.

 

 

Die Abwicklung von Nachlässen kann besonders herausfordernd sein, wenn die Beteiligten weit voneinander entfernt leben und wenig Kontakt haben. Mein Ziel ist es, innerfamiliäre Konflikte zu vermeiden und passende Lösungen für alle zu finden.

Mit über 12 Jahren Erfahrung in der Verwaltung von Erbengemeinschaften übernehme ich sämtliche organisatorischen Aufgaben, von der Erstellung des Nachlassverzeichnisses bis zur Haushaltsauflösung, um Ihnen teure Anwaltskosten zu ersparen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Erbenermittlung führe ich für die Erben die Nachlassauseinandersetzung im Wege einer Nachlassabwicklungsvollmacht durch.

Um Ihre Zeit damit möglichst wenig in Anspruch zu nehmen, übernehme ich dabei die vollständige Fallbearbeitung bis ins kleinste Detail.

Die Abwicklung von Nachlässen kann besonders herausfordernd sein, wenn die Beteiligten weit voneinander entfernt leben und wenig Kontakt haben. Mein Ziel ist es, innerfamiliäre Konflikte zu vermeiden und passende Lösungen für alle zu finden.

Mit über 12 Jahren Erfahrung in der Verwaltung von Erbengemeinschaften übernehme ich sämtliche organisatorischen Aufgaben, von der Erstellung des Nachlassverzeichnisses bis zur Haushaltsauflösung, um Ihnen teure Anwaltskosten zu ersparen.

Pflegschaft und Betreuung: Interessenvertretung für Betreute,
Minderjährige und unbekannte Beteiligte

Panz Nachlass-Kanzlei Betreuung

Kontrollbetreuung, Gegenbetreuung, Ergänzungsbetreuung

Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, wenn ein Volljähriger aufgrund von psychischer oder physischer Beeinträchtigung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das umfasst Vermögens-, Wohnungs-, Gesundheits- und Aufenthaltsfragen. In Situationen, in denen ein Betreuer nicht gesetzlich vertreten kann, übernehme ich diese Aufgaben und vertrete die Interessen des Betreuten.

Als registrierter Berufsbetreuer beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis bin ich aufgrund meiner Eignung, Zuverlässigkeit und Sachkunde tätig (§ 19 Abs. 2 BtOG).

 

 

Im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft erhalte ich gerichtlich Teile der elterlichen Sorge für Minderjährige übertragen, wenn die Eltern oder der Vormund aus rechtlichen oder praktischen Gründen daran gehindert sind. Dabei vertrete ich die Kindesinteressen unabhängig von den Eltern oder dem Vormund und handle immer im Sinne des Kindes.

Dank meiner Erfahrung und Kenntnisse in rechtlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten bin ich qualifiziert, dieses wichtige Amt im Sinne des Kindes auszuüben.

 

Pflegschaft für unbekannte Beteiligte

Ein Abwesenheitspfleger wird vom Gericht bestellt, wenn vermögensrechtliche Angelegenheiten einer Person mit unbekanntem Aufenthalt betreut werden müssen oder bei Ungewissheit über die Beteiligten in einer Angelegenheit. Ich übernehme deren Vertretung in solchen Fällen, wie bei Verfügungen über Grundstücke mit unbekanntem Eigentümer oder bei unbekannten oder verzogenen (Mit-)Erben.

Meine Bestellung ermöglicht die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Handlungsfähigkeit in diesen Situationen.

 

 

Dem Betroffenen muss bzw. kann beispielsweise im Betreuungsverfahren vom Betreuungsgericht ein Verfahrenspfleger bestellt werden (§ 276 FamFG). Als Verfahrenspfleger vertrete ich dessen Interessen im jeweils anhängigen Verfahren vor den Betreuungs-, Nachlass-, Amts- und Landgerichten, so z.B. um einen Vergütungsantrag des Betreuers zu prüfen und damit das Vermögen des Betroffenen zu schützen.

Kontrollbetreuung, Gegenbetreuung, Ergänzungsbetreuung

Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, wenn ein Volljähriger aufgrund von psychischer oder physischer Beeinträchtigung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das umfasst Vermögens-, Wohnungs-, Gesundheits- und Aufenthaltsfragen. In Situationen, in denen ein Betreuer nicht gesetzlich vertreten kann, übernehme ich diese Aufgaben und vertrete die Interessen des Betreuten.

Als registrierter Berufsbetreuer beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis bin ich aufgrund meiner Eignung, Zuverlässigkeit und Sachkunde tätig (§ 19 Abs. 2 BtOG).

Im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft erhalte ich gerichtlich Teile der elterlichen Sorge für Minderjährige übertragen, wenn die Eltern oder der Vormund aus rechtlichen oder praktischen Gründen daran gehindert sind. Dabei vertrete ich die Kindesinteressen unabhängig von den Eltern oder dem Vormund und handle immer im Sinne des Kindes.

Dank meiner Erfahrung und Kenntnisse in rechtlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten bin ich qualifiziert, dieses wichtige Amt im Sinne des Kindes auszuüben

Pflegschaft für unbekannte Beteiligte

Ein Abwesenheitspfleger wird vom Gericht bestellt, wenn vermögensrechtliche Angelegenheiten einer Person mit unbekanntem Aufenthalt betreut werden müssen oder bei Ungewissheit über die Beteiligten in einer Angelegenheit. Ich übernehme deren Vertretung in solchen Fällen, wie bei Verfügungen über Grundstücke mit unbekanntem Eigentümer oder bei unbekannten oder verzogenen (Mit-)Erben.

Meine Bestellung ermöglicht die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Handlungsfähigkeit in diesen Situationen.

Dem Betroffenen muss bzw. kann beispielsweise im Betreuungsverfahren vom Betreuungsgericht ein Verfahrenspfleger bestellt werden (§ 276 FamFG). Als Verfahrenspfleger vertrete ich dessen Interessen im jeweils anhängigen Verfahren vor den Betreuungs-, Nachlass-, Amts- und Landgerichten, so z.B. um einen Vergütungsantrag des Betreuers zu prüfen und damit das Vermögen des Betroffenen zu schützen.

Notfallplanung und General- und Vorsorgevollmacht:
Vorausschauende Notfallvorsorge, auch im digitalen Bereich

Panz Nachlass-Kanzlei Notfallplanung

Es gibt manche Situationen im Leben, die kann man nicht vorhersehen. Sei es z.B. durch eine tiefgreifende medizinische Diagnose, unfallbedingt oder aufgrund einer sonstigen Notsituation. Gerade in solchen Fällen, aber auch infolge Alters oder Gebrechlichkeit, ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Dabei stellt sich die Frage, wer die (nun notwendigen) wichtigen Entscheidungen für einen übernimmt und auch rechtlich übernehmen kann, wenn man diese Dinge nicht mehr selbst erledigen kann oder möchte, so insbesondere im Bereich der Vermögensangelegenheiten (Behördengänge, Bankangelegenheiten, Verwaltung von Immobilien etc.), wie auch im persönlichen/gesundheitlichen Bereich (insbesondere auch Umsetzung einer Patientenverfügung).

 

 

Um in einem solchen Fall eine ansonsten notwendige gesetzliche Betreuung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, eine General- und Vorsorgevollmacht zu errichten und dabei eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in solchen Situationen die gesetzliche Vertretung übernehmen soll. Dabei kann man selbst definieren, für welche Bereiche und in welchem Umfang eine Vollmacht ausgestellt werden soll.

Als Ihr Bevollmächtigter setze ich mich für Sie und Ihre Interessen ein.

Doch ein Bevollmächtigter wie auch die Hinterbliebenen benötigen Unterlagen, die teilweise mühsam und zeitintensiv zusammengesucht werden müssen. In unserer immer digitaler werdenden Welt ist dabei auch die „digitale Vorsorge“ ein wichtiger Baustein einer vorausschauenden Notfallplanung. Denn wer kennt zum Beispiel schon die Wünsche, Nutzer- und Internetkontonamen und geschweige denn die Passwörter seines Bekannten oder Verwandten?

Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre wesentlichen Formalitäten, analog wie digital, zukunftsfähig zu ordnen und zu strukturieren, um die notwendige Basis dafür zu schaffen, Entscheidungen so zu treffen und umsetzen zu können, wie es in Ihrem Sinne ist.

Es gibt manche Situationen im Leben, die kann man nicht vorhersehen. Sei es z.B. durch eine tiefgreifende medizinische Diagnose, unfallbedingt oder aufgrund einer sonstigen Notsituation. Gerade in solchen Fällen, aber auch infolge Alters oder Gebrechlichkeit, ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Dabei stellt sich die Frage, wer die (nun notwendigen) wichtigen Entscheidungen für einen übernimmt und auch rechtlich übernehmen kann, wenn man diese Dinge nicht mehr selbst erledigen kann oder möchte, so insbesondere im Bereich der Vermögensangelegenheiten (Behördengänge, Bankangelegenheiten, Verwaltung von Immobilien etc.), wie auch im persönlichen/gesundheitlichen Bereich (insbesondere auch Umsetzung einer Patientenverfügung).

Um in einem solchen Fall eine ansonsten notwendige gesetzliche Betreuung zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, eine General- und Vorsorgevollmacht zu errichten und dabei eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in solchen Situationen die gesetzliche Vertretung übernehmen soll. Dabei kann man selbst definieren, für welche Bereiche und in welchem Umfang eine Vollmacht ausgestellt werden soll.

Als Ihr Bevollmächtigter setze ich mich für Sie und Ihre Interessen ein.

Doch ein Bevollmächtigter wie auch die Hinterbliebenen benötigen Unterlagen, die teilweise mühsam und zeitintensiv zusammengesucht werden müssen. In unserer immer digitaler werdenden Welt ist dabei auch die „digitale Vorsorge“ ein wichtiger Baustein einer vorausschauenden Notfallplanung. Denn wer kennt zum Beispiel schon die Wünsche, Nutzer- und Internetkontonamen und geschweige denn die Passwörter seines Bekannten oder Verwandten?

Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre wesentlichen Formalitäten, analog wie digital, zukunftsfähig zu ordnen und zu strukturieren, um die notwendige Basis dafür zu schaffen, Entscheidungen so zu treffen und umsetzen zu können, wie es in Ihrem Sinne ist.

Panz Nachlass-Kanzlei Ansprechpartner

Zu meiner Person

Andreas Panz
Württembergischer Notariatsassessor
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Panz Nachlass-Kanzlei Ansprechpartner

Zu meiner Person

Andreas Panz
Württembergischer Notariatsassessor
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Als Württembergischer Notariatsassessor und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) mit über zwölf Jahren Erfahrung wickle ich für Erben, Testierende, Gläubiger, für Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, für gemeinnützige Organisationen sowie für Nachlassgerichte sowohl (Ergänzungs-) Betreuungen als auch alle Arten von Nachlässen, Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen oder Testamentsvollstreckungen effizient, ruhig und besonnen ab.

Auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) stehe ich Ihnen menschlich, partnerschaftlich und vertrauensvoll zur Seite. Meine Expertise schätzen sowohl Mandaten aus der Region Stuttgart als auch entfernter ansässig. Wenn es auf eine praxisorientierte und professionelle Bearbeitung ankommt, biete ich unter Wahrung aller gesetzlichen Pflichten effiziente und maßgeschneiderte Lösungen an, die seither von Gerichten und Institutionen ebenso wie von Familien und Einzelpersonen gerne in Anspruch genommen werden.

Sie profitieren von:

  • einem Partner der Angehörigen, Erben und Pflichtteilsberechtigten, der Ihre Sorgen, Ansprüche und Probleme ernst nimmt

  • höchstem Einsatz mit Blick auf das „große Ganze“ – für möglichst einfache Lösungen

  • einer besonnenen, sorgsamen und genauen Arbeitsweise zur zeitnahen und termingerechten Erledigung der Aufgaben
  • unternehmerischem Verständnis sowie einem besonderen Versicherungsschutz für alle meine Tätigkeiten

Darf ich auch Sie unterstützen oder haben Sie Fragen?

Ich stehe für eine praxisorientierte und professionelle Bearbeitung aller Angelegenheiten rund um Nachlassplanung, Nachlassabwicklung, Notfallplanung und Betreuung. Sie erhalten mit mir einen zuverlässigen Ansprechpartner – von Mensch zu Mensch und zudem auf höchstem fachlichem Niveau.

Gerne lade ich Sie – ganz persönlich oder per Videokonferenz – zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch ein.

Ich freue mich darauf, Sie sowohl in Stuttgart, Waiblingen, Winnenden, Backnang und Schorndorf als auch darüber hinaus betreuen zu dürfen.